Autor Thema: Herzlichen Glückwunsch zur Volljährigkeit  (Gelesen 8525 mal)

Offline Tretty

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Herzlichen Glückwunsch zur Volljährigkeit
« am: 03. Januar 2010, 19:37:00 »
Hallo Markus,

ich wünsche Dir zur Geburtstag alles Liebe und Gute.

Jetzt beginnen die schönen Dinge des Lebens ;)

Das bedeutet, dass man nun alle Rechte und Pflichten eines Erwachsenen hat und für sein Handeln selbst verantwortlich ist.

Endlich volljährig - was ändert sich?
Nach §2BGB beginnt die Volljährigkeit
Geschäftsfähigkeit

Strafmündigkeit

Schadensersatzpflicht

Führerschein

Wahlrecht

Wehr- oder Zivildienst

Arbeitszeiten

Jugendschutz

Heiraten

Eigene Wohnung

Tretty

Offline Dormamu

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Re: Herzlichen Glückwunsch zur Volljährigkeit
« Antwort #1 am: 03. Januar 2010, 20:51:23 »
danke aber eine Sache stört mich doch ein wenig!
Stimt zwar alles was sich so ändert bis auf das untere:
Endlich volljährig - was ändert sich?
Nach §2BGB beginnt die Volljährigkeit
Geschäftsfähigkeit

Strafmündigkeit

Schadensersatzpflicht

Führerschein

Wahlrecht

Wehr- oder Zivildienst

Arbeitszeiten

Jugendschutz

Heiraten

Eigene Wohnung

Tretty

warum ändert sich den Tretty??  ;D

MFG
Markus
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.

Offline Tretty

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Re: Herzlichen Glückwunsch zur Volljährigkeit
« Antwort #2 am: 03. Januar 2010, 22:18:09 »
ok ok ich bleib so wie ich bin
wenn es recht ist.

Gruß Tretty

Offline Legolas

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Re: Herzlichen Glückwunsch zur Volljährigkeit
« Antwort #3 am: 04. Januar 2010, 09:59:00 »
Auch von mir alles Gute zum Geburtstag und mögen sich all Deine Wünsche Erfüllen ;D

Grüße Legolas

Offline StephanV

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Re: Herzlichen Glückwunsch zur Volljährigkeit
« Antwort #4 am: 04. Januar 2010, 19:50:24 »
Jo,
auch vom Frauenbeauftragten alles Gute zum Geburtstag.

Und was sich noch ändert!

Wenn Du jetzt ein Mädel mit heim nimmst immer schön nach
dem Alter fragen (wenn unter 18 Verführung Minderjähriger!!!)

Ach was soll es, feier schön und lasse Dich reich beschenken.

Liebe Grüße
Stephan
StephanV
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Offline Heiner

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Re: Herzlichen Glückwunsch zur Volljährigkeit
« Antwort #5 am: 08. Januar 2010, 18:00:14 »
Hallo Markus,

nachträglich auch von mir herzliche Glückwünsche und immer einer Handvoll LEGO mehr als nötig !

Cheeeers,
Heiner